Schwarze Liste der FATF
Hochrisiko-Jurisdiktionen, gegen die ein Aufruf zum Handeln besteht
3 Länder stehen derzeit auf der FATF-Liste der Hochrisiko-Jurisdiktionen, gegen die ein Aufruf zum Handeln besteht, auch schwarze Liste genannt. Die Liste wurde zuletzt am 21. Oktober 2022 geändert.
- Auf der Liste
- 3 Länder
- Zuletzt geändert
- 21. Oktober 2022
- Aktuelle Liste
- FATF-Erklärung, Oktober 2026
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Länder auf der Liste
| Land | FATF-Maßnahme | Gelistet seit | Auch auf |
|---|---|---|---|
| Iran | Gegenmaßnahmen | 18. Februar 2010 * | EU-Liste |
| Myanmar | Verstärkte Sorgfaltspflichten | 21. Oktober 2022 | EU-Liste |
| Nordkorea | Gegenmaßnahmen | 18. Februar 2010 * | EU-Liste |
* Unsere Aufzeichnungen der FATF-Listen beginnen am 18. Februar 2010. Bei Ländern, die an diesem Tag bereits gelistet waren, kann die erste Listung früher liegen.
Keine angekündigten Änderungen.
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Was diese Liste bedeutet
Die Financial Action Task Force (FATF) listet Jurisdiktionen mit erheblichen strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Sie ruft alle Jurisdiktionen auf, ihnen gegenüber verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden und in den schwersten Fällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Liste wird oft als schwarze Liste der FATF bezeichnet.
Dass ein Land nicht auf diesen Listen steht, bedeutet für sich genommen nicht, dass es ein geringes Risiko aufweist; Ihre eigene Risikobewertung gilt weiterhin.
Wann ändern sich die Listen? Wie und wie oft die Listen der FATF und der EU aktualisiert werden.
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